AGBs

Einleitung

Horyzon ist die Schweizer Entwicklungsorganisation für Jugendliche. Sie wurde 1969 gegründet und hat ihren Sitz in Olten. Horyzon ist Teil der internationalen YMCA / YWCA (Young Men’s / Women’s Christian Association). Seit 1996 arbeiten Horyzon und seine Partner in einem weltweiten interdisziplinären Netzwerk von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit. In den ersten Jahren war Horyzon als eigenständiger Verein konstituiert; seit 2009 ist Horyzon eine Stiftung, die keine kommerziellen Ziele verfolgt, keinen Gewinn erstrebt und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons arbeitet.

Horyzon setzt sich ein für eine Verbesserung der Lebenssituation von Jugendlichen und für eine Bildung im lebenspraktischen Bereich. Die Projektarbeit investiert hauptsächlich in die Berufsbildung, in die Gesundheitserziehung und unterstützt Jugendliche darin, für ihre Rechte einzustehen.

Nutzung der Horyzon Website

Die Artikel im Spendenshop von Horyzon sind wichtige Bestandteile der Projekte von Horyzon. Wer einen Artikel kauft, unterstützt damit das gesamte dazugehörige Projekt. Der Kauf eines Artikel aus dem Spendenshop ist rechtlich betrachtet eine Spende.

Jede Spende wird für den auf dem Spendenformular gewählten Spendenzweck eingesetzt. Spenden zugunsten von Horyzon sind in den meisten Schweizer Kantonen steuerlich abzugsfähig. Horyzon versendet dazu jeweils im Januar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung.

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie können Ihre Spende innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Horyzon, Florastrasse 21, 4600 Olten. Email: info@horyzon.ch.

Widerrufsfolgen

Im Widerrufsfall erstatten wir Ihre Spenden zurück, wobei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 10.00 von der Spende in Abzug gebracht wird. Hiermit decken wir die anfallenden Bank- und Postkosten für die Widerrufsbearbeitung. Falls die Spende mit einer Kreditkarte getätigt wurde, wird die Kreditkartenkommission im Umfang von 2.6% der Spende ebenfalls in Abzug gebracht.

Versand Spendenbestätigung/Dankesbrief

Spenden ab CHF 100.00 werden mit einem Dankesbrief oder -mail bestätigt. Wir bemühen uns um eine pünktliche Zustellung des Dankesbriefes innerhalb von 30 Tagen.

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Soweit nicht anders gekennzeichnet, unterliegen Texte und Bildmaterial dem Copyright des Betreibers. Jede Form der Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung. Hiervon ausgenommen sind lokale Downloads oder Ausdrucke zum eigenen Gebrauch. Aus den Informationen und Texten auf der Website sowie deren Aktualität können keinerlei Rechtsansprüche geltend gemacht werden.

Erhebung personenbezogener Daten

Um die Verwendung Ihrer Spende zu ermöglichen, erhebt, verarbeitet und nutzt Horyzon den Namen, die Adresse und die E-Mail-Adresse der/des Spenderin/Spenders (sowie die IP-Adresse von deren/dessen Endgerät) sowie einer/eines allfälligen „Beschenkten“ (nachfolgend „personenbezogene Daten“).

Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung

Die personenbezogenen Daten der/des Nutzerin/Nutzers erhebt, verarbeitet und nutzt Horyzon ausschließlich zu dem Zweck, die Spenden einzuziehen und entsprechend dem Spendenzweck zu verwenden. Die personenbezogenen Daten der/des „Beschenkten“ werden nur zum Zweck des Versandes gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf Servern des Unternehmens bzw. zugehörigen Dienstleistern / Erfüllungsgehilfen des Unternehmens gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte übermittelt und nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.

Schutz der Privatsphäre

Horyzon verpflichtet sich, die Privatsphäre der/des Spenderin/Spenders zu schützen und versichert, die personenbezogenen Daten im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (235.1) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und aus-schließlich für die Erfüllung der unter Absatz 3.2 definierten Zwecke zu verarbeiten und zu nutzen. Das Unternehmen wird seine Mitarbeiter/innen entsprechend verpflichten und schulen.
Recht der/des Spenderin/Spenders

Die/der Spenderin/Spender hat bezüglich der personenbezogenen Daten die durch das Bundesgesetz über den Datenschutz gewährleisteten Rechte auf Auskunft (Art. 8), Berichtigung (Art. 5) und Löschung (Art. 15 DSG i.V.m. Art 28 ff ZGB). Diese Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg oder durch elektronische Post an den unter Absatz 3.6 genannten Ansprechpartner. Die/der Spender/in kann den Inhalt ihrer/seiner Einwilligung auf Verlangen einsehen.

Einwilligung

Sofern die/der Spender/in in die Bedingungen dieser Erklärung einwilligt, erklärt sie/er sich mit der geregelten Nutzung der personenbezogenen Daten einverstanden. Die Einwilligung erfolgt durch die erfolgreiche Durchführung des Spenden-prozesses, durch die Abonnierung des Newsletters sowie durch die Kontaktaufnahme mittels dafür vorgesehenen Formulars.
Die/der Spender/in erklärt sich mit der Einwilligung in die Bedingungen dieser Erklärung bereit, dass seine Daten von Horyzon dazu genutzt werden können, dass ihm/ihr seine/ihre Spendenbescheinigung, der Dankesbrief, weitere Spenden-aufrufe und weitere Informationen über die Arbeit von Horyzon übermittelt werden können.

Datenschutzhinweis

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Ansprechpartner

Der Ansprechpartner für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen und Bitten sowie für die Ausübung der unter Absatz 3.4 beschriebenen Rechte ist: Horyzon, Geschäftsführerin Andrea Rüegg, Florastrasse 21, 4600 Olten. Telefon: 062 296 62 68. Email: info@horyzon.ch.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten  kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.